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Zensus 2011
Zensus 2011 ? Wissen was morgen zählt
Am 9. Mai 2011 findet nach fast genau 24 Jahren wieder ein Zensus
statt, damals noch Volkszählung genannt. Deutschland beteiligt
sich damit an einer europaweiten Volkszählungsrunde, die für die
Jahre 2010/2011 gesetzlich vorgeschrieben ist. Im Rahmen des
Zensus werden Einwohnerzahlen und andere Grunddaten der
Bevölkerung erhoben, um sowohl dem Bund, den Ländern und
den Gemeinden als auch der Wirtschaft statistische Planungs-
grundlagen an die Hand geben zu können. Zensusdaten haben
vielfältige Auswirkungen sowohl auf das demokratische Staats-
wesen als auch den persönlichen Alltag der Menschen, z.B.
beim Länderfinanzausgleich, bei der Einteilung von Wahlkreisen
und bei Volksbegehren aber auch bei der kommunalen Planung
von Kindergärten, Schülerbeförderung und Seniorenheimen.
Beim Zensus 2011 wird ein Großteil der benötigten Daten aus
Verwaltungsregistern, wie z.B. dem Melderegister, erhoben.
Aus Gründen der Qualitätssicherung und zur Ermittlung zusätzlicher
Zensusmerkmale, wie der Bildung oder der zur Verfügung stehenden
Wohnfläche, ist es dennoch erforderlich, direkte Befragungen bei
rund einem Drittel der Bevölkerung durchzuführen. Die drei
wichtigsten Befragungen des Zensus sind dabei zum einen die
Gebäude- und Wohnungszählung, bei der alle Eigentümer und
Verwalter von Wohnimmobilien per Post einen Fragebogen
vom Statistischen Landesamt erhalten. Zweitens die Haushalts-
stichprobe, bei der nach einem statistischen Zufallsverfahren
ausgewählte Haushalte - 10% der Bevölkerung - persönlich
durch einen Interviewer befragt werden. Und die Erhebung in
sogenannten Sonderbereichen, bei denen abhängig von der
jeweiligen Bereichsart (sensibel oder nicht sensibel) entweder
alle Bewohner oder die Leiter der Einrichtungen um Auskunft
gebeten werden. Für alle Befragungen des Zensus hat der
Gesetzgeber eine Auskunftspflicht festgelegt
(§ 18 Zensusgesetz 2011 ZensG 2011).
Beim Zensus 2011 können die Bürger sicher sein, dass die
gewonnenen Informationen ausschließlich für statistische Zwecke
verwendet werden und nicht in die öffentliche Verwaltung, wie
die Einwohnermeldeämter, zurückfließen werden. Außerdem
werden alle persönlichen Angaben, wie der Name oder die
Adresse, zum frühestmöglichen Zeitpunkt, d.h. nach der
Aufbereitung der Daten, gelöscht. Der Schutz der erhobenen D
aten hat in der amtlichen Statistik eine hohe Priorität und
unterliegt strikten rechtlichen Rahmenbedingungen. Deshalb sind alle
Mitarbeiter beim Zensus auch schriftlich zur Verschwiegenheit
verpflichtet worden. 18 Monate nach dem Stichtag, also am
9. November 2012, werden die ersten Zensusergebnisse
veröffentlicht. Ab diesem Zeitpunkt gibt es wieder aktuelle
und verlässliche Zahlen darüber, wie viele Menschen in Bayern
leben und wie die Wohnsituation vor Ort aussieht. Am 9. Mai 2013
werden dann auch Zahlen über Haushalte, deren Struktur sowie
weitere interessante Informationen über Bayerns Kreise, Städte
und Gemeinden jedermann zur Verfügung stehen.
Weitere Informationen zum Zensus 2011, seinem Zweck,
seine Rechtsgrundlagen sowie Musterfragebogen finden Sie
im Internet unter www.statistik.bayern.de/zensus.
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