HOME TOURISMUS  |  KONTAKT  |  IMPRESSUM
Bekanntmachungen
Fundsachen
Sitzungen
Wössner Gemeindezeitung
Gemeinde Unterwössen - Oberwössen
Aktuelles
Bekanntmachungen

Zensus 2011

Zensus 2011 ? Wissen was morgen zählt

 

Am 9. Mai 2011 findet nach fast genau 24 Jahren wieder ein Zensus

statt, damals noch Volkszählung genannt. Deutschland beteiligt

sich damit an einer europaweiten Volkszählungsrunde, die für die

Jahre 2010/2011 gesetzlich vorgeschrieben ist. Im Rahmen des

Zensus werden Einwohnerzahlen und andere Grunddaten der

Bevölkerung erhoben, um sowohl dem Bund, den Ländern und

den Gemeinden als auch der Wirtschaft statistische Planungs-

grundlagen an die Hand geben zu können. Zensusdaten haben

vielfältige Auswirkungen sowohl auf das demokratische Staats-

wesen als auch den persönlichen Alltag der Menschen, z.B.

beim Länderfinanzausgleich, bei der Einteilung von Wahlkreisen

und bei Volksbegehren aber auch bei der kommunalen Planung

von Kindergärten, Schülerbeförderung und Seniorenheimen.

Beim Zensus 2011 wird ein Großteil der benötigten Daten aus

Verwaltungsregistern, wie z.B. dem Melderegister, erhoben.

Aus Gründen der Qualitätssicherung und zur Ermittlung zusätzlicher

Zensusmerkmale, wie der Bildung oder der zur Verfügung stehenden

Wohnfläche, ist es dennoch erforderlich, direkte Befragungen bei

rund einem Drittel der Bevölkerung durchzuführen. Die drei

wichtigsten Befragungen des Zensus sind dabei zum einen die

Gebäude- und Wohnungszählung, bei der alle Eigentümer und

Verwalter von Wohnimmobilien per Post einen Fragebogen

vom Statistischen Landesamt erhalten. Zweitens die Haushalts-

stichprobe, bei der nach einem statistischen Zufallsverfahren

ausgewählte Haushalte - 10% der Bevölkerung - persönlich

durch einen Interviewer befragt werden. Und die Erhebung in

sogenannten Sonderbereichen, bei denen abhängig von der

jeweiligen Bereichsart (sensibel oder nicht sensibel) entweder

alle Bewohner oder die Leiter der Einrichtungen um Auskunft

gebeten werden. Für alle Befragungen des Zensus hat der

Gesetzgeber eine Auskunftspflicht festgelegt

(§ 18 Zensusgesetz 2011 ZensG 2011).

Beim Zensus 2011 können die Bürger sicher sein, dass die

gewonnenen Informationen ausschließlich für statistische Zwecke

verwendet werden und nicht in die öffentliche Verwaltung, wie

die Einwohnermeldeämter, zurückfließen werden. Außerdem

werden alle persönlichen Angaben, wie der Name oder die

Adresse, zum frühestmöglichen Zeitpunkt, d.h. nach der

Aufbereitung der Daten, gelöscht. Der Schutz der erhobenen D

aten hat in der amtlichen Statistik eine hohe Priorität und

unterliegt strikten rechtlichen Rahmenbedingungen. Deshalb sind alle

Mitarbeiter beim Zensus auch schriftlich zur Verschwiegenheit

verpflichtet worden. 18 Monate nach dem Stichtag, also am

9. November 2012, werden die ersten Zensusergebnisse

veröffentlicht. Ab diesem Zeitpunkt gibt es wieder aktuelle

und verlässliche Zahlen darüber, wie viele Menschen in Bayern

leben und wie die Wohnsituation vor Ort aussieht. Am 9. Mai 2013

werden dann auch Zahlen über Haushalte, deren Struktur sowie

weitere interessante Informationen über Bayerns Kreise, Städte

und Gemeinden jedermann zur Verfügung stehen.

Weitere Informationen zum Zensus 2011, seinem Zweck,

seine Rechtsgrundlagen sowie Musterfragebogen finden Sie

im Internet unter www.statistik.bayern.de/zensus.

 

 

Ortsplan
Ortsplan Unterwössen & Oberwössen
Wössner Gemeindezeitung
Wössner Gemeindezeitung
Wössner Gemeindezeitung
 
Gemeinde Unterwössen · Rathausplatz 1 · 83246 Unterwössen
Telefon (08641) 9789-0 · Telefax (08641) 9789-26 · E-Mail: gemeinde@unterwoessen.de