Neues aus dem Quartiersmanagement - Jetzt noch das Landespflegegeld beantragen.
mehrVerfahren zur Förderung von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern gemäß Breitbandrichtlinie vom 09. Juli 2014.
Ansprechpartner: Herr Hans Thullner, Tel. 08641/9789-16
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Der Bayerische Landtag hat am 23.11.2021 ein eigenes Landesgrundgesetz zur Neuregelung der Grundsteuer verabschiedet.
Stichtag für die neue Berechnungsgrundlage ist der 1. Januar 2022.
Die Grundsteuererklärung können Sie ab dem 1.Juli 2022 bis spätestens 31. Januar 2023 beim Finanzamt Traunstein abgeben.
Die Grundsteuererklärung wurde in Bayern bis 30.04.2023 verlängert. Dies ist der letztmögliche Termin, die Erklärungen beim Finanzamt einzureichen.
Nähere Informationen finden Sie unter: www.grundsteuer.bayern.de
Grundsteuerreform in Bayern FAQ.pdf
Grundsteuerreform in Bayern Flyer.pdf