Bebauungspläne
Bekanntmachung zur Billigung des Entwurfs zur 6. Änderung des Bebauungsplans „Neuschmied – Stücklmühle“ sowie zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat Unterwössen hat in seiner Sitzung am 24.03.2025 beschlossen, für einen südlichen Teilbereich des Bebauungsplans „Neuschmied – Stücklmühle“, die 6. Änderung des Bebauungsplans „Neuschmied – Stücklmühle“ im Regelverfahren durchzuführen.
Der Änderungsbereich umfasst die Flurstücks-Nr. 1130, 1131/1, 1131/2, 1131/3, 1290/1, 1290/3 (Straße „Neuschmied“), 1291/1, sowie Teilflächen der Flurstücks-Nr. 1279/4 und 1295/1 (beides Bundesstraße 305) sowie 1290/2 (Straße „Neuschmied“), welche in der Gemarkung Unterwössen liegen.
In diesem Bereich soll der bisherige Zuschnitt der Gewerbeflächen, insbesondere der noch unbebauten bzw. aktuell nicht genutzten Flächen, angepasst werden, um aktuellen Bedarfen an Gewerbeflächen besser entsprechen zu können.
Die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte im Zeitraum vom 10.04.2025 bis 13.05.2025.
Im Rahmen des Beteiligungsverfahren gingen Stellungnahmen ein. Deren Abwägung erfolgte im Rahmen der Gemeinderatssitzung mit Beschluss vom 30.03.2026. Der entsprechend der Abwägung geänderte Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplans „Neuschmied -Stücklmühle“ mit Datum vom 30.03.2026 liegt vor.
In seiner Sitzung vom 30.03.2026 hat der Gemeinderat Unterwössen den Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplans „Neuschmied – Stücklmühle“ in der Fassung vom 30.03.2026 inkl. Begründung und Umweltbericht gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf samt Begründung, Umweltbericht, Planzeichnung, textlicher Festsetzungen und Gutachten sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind im Zeitraum vom
13.04.2026 bis 13.05.2026
im Internet unter folgender Adresse
www.unterwoessen.de/de/gemeinde/buerger-dorfleben/wirtschaft-bauen-handel-gewerbe/bebauungsplaene
veröffentlicht.
Neben der Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen während dieser Zeit auch im Rathaus der Gemeinde Unterwössen, Rathausplatz 1, 83246 Unterwössen zu den üblichen Dienststunden öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf des Bebauungsplans abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail Adresse: bauamt@unterwoessen.de), können jedoch auch auf anderem Wege (z.B. postalisch oder im Rathaus zur Niederschrift) abgegeben werden.
Planentwurf:
Begründung:
Geotechnischer Bericht:
Relevanzprüfung und Reptilienkartierung:
Schallschutztechnisches Gutachten:
Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen:
Arten umweltbezogener Informationen:
Die im Schallschutzgutachten genannte DIN-Norm (DIN 45691 – Geräuschkontingentierung ) ist zu den üblichen Dienststunden im Rathaus einsehbar.
Bekanntmachung Öffentlichkeit
Billigung und Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Oberwössen – Post“
Der Gemeinderat Unterwössen hat in seiner Sitzung am 23.10.2023 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Oberwössen – Post“ gefasst, welcher sich im Süden des Ortsteils Oberwössen befindet.
Der Planungsumgriff des vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst die Flurstücke Nr. 91/2, 91/19, 91/21, 91/22 sowie Teilflächen der Flurstücke Nr. 91/5 (Straße Bergerrücken) und 200/6 (Dorfstraße), alle Gemarkung Oberwössen. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist aus dem beiliegenden Entwurfsplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.
Die Aufstellung des Bebauungsplans dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Einzelvorhaben auf bereits überbauten Flächen. Hierbei soll ein ortsbildprägender Baukörper eines ehemaligen Hotel- und Gaststättenbetriebes zu einem Mehrfamilienhaus umgenutzt werden. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans erfolgte im beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung nach § 12 i.V.m. § 13a BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.
Die in § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB eingeräumte Möglichkeit, auf ein Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB zu verzichten, wurde durch die Gemeinde nicht wahrgenommen. In seiner Sitzung vom 23.10.2023 hat der Gemeindetrat Unterwössen den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Oberwössen – Post“, in der Fassung vom 18.09.2023, gebilligt und die Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Im Rahmen des Beteiligungsverfahren gingen Stellungnahmen ein. Deren Abwägung erfolgte im Rahmen der Gemeinderatssitzung am 22.04.2024. In dieser Sitzung hat der Gemeindetrat Unterwössen gleichzeitig den entsprechend der Abwägungsergebnisse geänderten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Oberwössen – Post“, in der Fassung vom 08.03.2024, inkl. Begründung gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB im Parallelverfahren beschlossen.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Oberwössen – Post“ mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Hinweisen, Begründung, Gutachten sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan ist während der Auslegungsfrist im Internet unter folgendem Link veröffentlicht.
www.unterwoessen.de/de/gemeinde/buerger-dorfleben/wirtschaft-bauen-handel-gewerbe/bebauungsplaene
Die öffentliche Auslegung erfolgt vom
01.07.2024 bis 31.07.2024
Es wird auf folgendes hingewiesen:
- Stellungnahmen sind während der Dauer der Auslegungsfrist abzugeben.
- Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch übermittelt werden
(bauamt@unterwoessen.de/bauamt2@unterwoessen.de),
können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
- Nicht fristgerecht (innerhalb der Auslegungsfrist) abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben (§ 4a Abs. 5 BauGB), sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
- Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Auslegungsfrist auch in Papierform im Rathaus der Gemeinde Unterwössen, Rathausplatz 1, 83246 Unterwössen, während der allgemeinen Dienststunden für jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Stellungnahmen und Anregungen zum Entwurf können schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden
Unterwössen, 18.06.2024
Ludwig Entfellner, Erster Bürgermeister
Immissionsschutztechnisches Gutachten
Begründung_1242_UW_Oberwössen-Post_E
240308_1242_UW_Oberwössen-Post_VEP_E
240308_1242_UW_Oberwössen-Post_VEP_A4_E


