Bebauungspläne
Bekanntmachung Öffentlichkeit
Billigung und Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Oberwössen – Post“
Der Gemeinderat Unterwössen hat in seiner Sitzung am 23.10.2023 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Oberwössen – Post“ gefasst, welcher sich im Süden des Ortsteils Oberwössen befindet.
Der Planungsumgriff des vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst die Flurstücke Nr. 91/2, 91/19, 91/21, 91/22 sowie Teilflächen der Flurstücke Nr. 91/5 (Straße Bergerrücken) und 200/6 (Dorfstraße), alle Gemarkung Oberwössen. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist aus dem beiliegenden Entwurfsplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.
Die Aufstellung des Bebauungsplans dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Einzelvorhaben auf bereits überbauten Flächen. Hierbei soll ein ortsbildprägender Baukörper eines ehemaligen Hotel- und Gaststättenbetriebes zu einem Mehrfamilienhaus umgenutzt werden. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans erfolgte im beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung nach § 12 i.V.m. § 13a BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.
Die in § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB eingeräumte Möglichkeit, auf ein Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB zu verzichten, wurde durch die Gemeinde nicht wahrgenommen. In seiner Sitzung vom 23.10.2023 hat der Gemeindetrat Unterwössen den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Oberwössen – Post“, in der Fassung vom 18.09.2023, gebilligt und die Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Im Rahmen des Beteiligungsverfahren gingen Stellungnahmen ein. Deren Abwägung erfolgte im Rahmen der Gemeinderatssitzung am 22.04.2024. In dieser Sitzung hat der Gemeindetrat Unterwössen gleichzeitig den entsprechend der Abwägungsergebnisse geänderten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Oberwössen – Post“, in der Fassung vom 08.03.2024, inkl. Begründung gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB im Parallelverfahren beschlossen.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Oberwössen – Post“ mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Hinweisen, Begründung, Gutachten sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan ist während der Auslegungsfrist im Internet unter folgendem Link veröffentlicht.
www.unterwoessen.de/de/gemeinde/buerger-dorfleben/wirtschaft-bauen-handel-gewerbe/bebauungsplaene
Die öffentliche Auslegung erfolgt vom
01.07.2024 bis 31.07.2024
Es wird auf folgendes hingewiesen:
- Stellungnahmen sind während der Dauer der Auslegungsfrist abzugeben.
- Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch übermittelt werden
(bauamt@unterwoessen.de/bauamt2@unterwoessen.de),
können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
- Nicht fristgerecht (innerhalb der Auslegungsfrist) abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben (§ 4a Abs. 5 BauGB), sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
- Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Auslegungsfrist auch in Papierform im Rathaus der Gemeinde Unterwössen, Rathausplatz 1, 83246 Unterwössen, während der allgemeinen Dienststunden für jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Stellungnahmen und Anregungen zum Entwurf können schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden
Unterwössen, 18.06.2024
Ludwig Entfellner, Erster Bürgermeister
Immissionsschutztechnisches Gutachten
Begründung_1242_UW_Oberwössen-Post_E
240308_1242_UW_Oberwössen-Post_VEP_E
240308_1242_UW_Oberwössen-Post_VEP_A4_E
240308_1242_UW_Oberwössen-Post_Plan_E
240308_1242_UW_Oberwössen-Post_Plan_A4_E
Bekanntmachung Öffentlichkeit
Aufstellung und Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Oberwössen – Post“
Der Gemeinderat Unterwössen hat in seiner Sitzung am 23.10.2023 den Aufstellungsbeschluss für dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Oberwössen – Post“ gefasst, welcher sich im Süden des Ortsteils Oberwössen befindet.
Der Planungsumgriff des vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst die Flurstücke Nr. 91/2, 91/19 sowie Teilflächen der Flurstücke Nr. 91/5 (Straße Bergerrücken) und 200/6 (Dorfstraße), alle Gemarkung Oberwössen.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.
Anlass und Ziel der Planung
Die Aufstellung des Bebauungsplans dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Einzelvorhaben auf bereits überplanten bzw. überbauten Flächen. Aufgrund der bestehenden Bebauung und Nutzungen der Umgebung, der Lage im Ortsgefüge sowie der geplanten Höhenentwicklung und Nutzung ist es im gemeindlichen Interesse, an dieser Stelle ein präzises Vorhaben zu definieren, um die Auswirkungen im Detail abschätzen und kontrollieren zu können. Die hier überplanten Flächen sind durch einen großen Baukörper überbaut, welcher ehemals jahrelang als Hotel- und Gaststättenbetrieb genutzt wurde. Trotz großer Bemühungen den Betrieb aufrecht zu erhalten, musste dieser letztendlich doch eingestellt werden. Da nach einer Zwischennutzung weiterhin kein Interesse darin besteht die ursprüngliche Nutzung als Hotel- und Gaststättenbetrieb wiederzubeleben bzw. weiterzuführen, wurden anderweitige Nutzungskonzepte erstellt. Nun soll der ortsbildprägende Baukörper von einem Hotel- und Gaststättenbetrieb hinzu einem Mehrfamilienhaus umgenutzt werden.
In der Gemeinde Unterwössen wurde ein Grundsatzbeschluss zur Bauland- und Ortsentwicklung gefasst. Demnach ist die bauliche Entwicklung grundsätzlich auf die im Zusammenhang bebauten Ortsteile und Freiflächen innenhalb dieser beschränkt. Dies kommt auch den Maßgaben nach § 1 Abs. 5 Satz 3 BauGB (städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung), nach §1aAbs.2BauGB (sparsamer Umgang mit Grund und Boden) sowie des Landesentwicklungsprogrammes Bayerns und des Regionalplanes 18 entgegen. Dabei wird Nachverdichtungsmaßnahmen oder die Umnutzung bereits bebauter oder überplanter Flächen der Vorrang vor der Ausweisung neuer Flächen eingeräumt. Das hier gegenständliche Vorhaben steht prototypisch für diese Innenentwicklungsstrategie. Durch das Vorhaben sollen insgesamt 16 neue Wohnungen mit unterschiedlichen Wohnungsgrößen entstehen.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans kann im beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung nach § 12 i.V.m. § 13a BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, erfolgen.
Die in § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB eingeräumte Möglichkeit, auf ein Verfahren nach § 3 Abs.1 BauGB zu verzichten, nimmt die Gemeinde nicht wahr. Es wird eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
In seiner Sitzung vom 23.10.2023 hat der Gemeindetrat Unterwössen den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Oberwössen – Post“ in der Fassung vom 18.09.2023 gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Oberwössen–Post“ mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Hinweisen, Begründung, Gutachten sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan ist während der Auslegungsfrist im Internet unter folgendem Link veröffentlicht.
www.unterwoessen.de/de/gemeinde/buerger-dorfleben/wirtschaft-bauen-handel-gewerbe/bebauungsplaene
Die öffentliche Auslegung erfolgt vom
03.11.2023 bis 08.12.2023
Es wird auf folgendes hingewiesen:
- Stellungnahmen sind während der Dauer der Auslegungsfrist abzugeben.
- Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch übermittelt werden an:
(bauamt@unterwoessen.de/bauamt2@unterwoessen.de)
Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
- Nicht fristgerecht (innerhalb der Auslegungsfrist) abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben (§ 4a Abs. 5 BauGB), sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
- Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Auslegungsfrist auch in Papierform im Rathaus der Gemeinde Unterwössen, Rathausplatz 1, 83246 Unterwössen; während der allgemeinen Dienststunden für jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Stellungnahmen und Anregungen zum Vorentwurf können schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden
Unterwössen, 27.10.2023
Ludwig Entfellner, Erster Bürgermeister