Bebauungspläne
Bekanntmachung Öffentlichkeit
Billigung und Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Oberwössen – Post“
Der Gemeinderat Unterwössen hat in seiner Sitzung am 23.10.2023 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Oberwössen – Post“ gefasst, welcher sich im Süden des Ortsteils Oberwössen befindet.
Der Planungsumgriff des vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst die Flurstücke Nr. 91/2, 91/19, 91/21, 91/22 sowie Teilflächen der Flurstücke Nr. 91/5 (Straße Bergerrücken) und 200/6 (Dorfstraße), alle Gemarkung Oberwössen. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist aus dem beiliegenden Entwurfsplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.
Die Aufstellung des Bebauungsplans dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Einzelvorhaben auf bereits überbauten Flächen. Hierbei soll ein ortsbildprägender Baukörper eines ehemaligen Hotel- und Gaststättenbetriebes zu einem Mehrfamilienhaus umgenutzt werden. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans erfolgte im beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung nach § 12 i.V.m. § 13a BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.
Die in § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB eingeräumte Möglichkeit, auf ein Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB zu verzichten, wurde durch die Gemeinde nicht wahrgenommen. In seiner Sitzung vom 23.10.2023 hat der Gemeindetrat Unterwössen den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Oberwössen – Post“, in der Fassung vom 18.09.2023, gebilligt und die Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Im Rahmen des Beteiligungsverfahren gingen Stellungnahmen ein. Deren Abwägung erfolgte im Rahmen der Gemeinderatssitzung am 22.04.2024. In dieser Sitzung hat der Gemeindetrat Unterwössen gleichzeitig den entsprechend der Abwägungsergebnisse geänderten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Oberwössen – Post“, in der Fassung vom 08.03.2024, inkl. Begründung gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB im Parallelverfahren beschlossen.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Oberwössen – Post“ mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Hinweisen, Begründung, Gutachten sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan ist während der Auslegungsfrist im Internet unter folgendem Link veröffentlicht.
www.unterwoessen.de/de/gemeinde/buerger-dorfleben/wirtschaft-bauen-handel-gewerbe/bebauungsplaene
Die öffentliche Auslegung erfolgt vom
01.07.2024 bis 31.07.2024
Es wird auf folgendes hingewiesen:
- Stellungnahmen sind während der Dauer der Auslegungsfrist abzugeben.
- Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch übermittelt werden
(bauamt@unterwoessen.de/bauamt2@unterwoessen.de),
können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
- Nicht fristgerecht (innerhalb der Auslegungsfrist) abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben (§ 4a Abs. 5 BauGB), sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
- Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Auslegungsfrist auch in Papierform im Rathaus der Gemeinde Unterwössen, Rathausplatz 1, 83246 Unterwössen, während der allgemeinen Dienststunden für jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Stellungnahmen und Anregungen zum Entwurf können schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden
Unterwössen, 18.06.2024
Ludwig Entfellner, Erster Bürgermeister
Immissionsschutztechnisches Gutachten
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