Die Gemeinde Unterwössen sucht
einen Leiter des Bauamtes (m/w/d)
in Vollzeit
mehrVom 2.5. - 6.5.2022 ist die Straße nach Klobenstein ab der Landesgrenze wegen Felsräumung gesperrt.
Umleitung erfolgt über Reit im Winkl
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Bekanntmachung Billigung und Auslegung des Bebauungsplans „Ortsmitte Nord“
Der Gemeinderat der Gemeinde Unterwössen hat in seiner Sitzung vom 25.01.2021 beschlossen, die Aufstellung des Bebauungsplans „Ortsmitte Nord“ im Bereich der Flurstücke Nr. 1, 4/2, 4/8, 6, 6/3, 6/4, 8, 8/1, 8/3, 8/4, 11, 13/4, 13/5, 52/3, 52/4, 52/5, 52/6, 52/7, 52/12, 52/24 54, 64, 64/6, 66, 69/1, 114/31, 114/36, 815/2, 815/7, 815/9, 815/10, 815/11, 815/12, 822/2 sowie Teilflächen der Flurstücke Nr. 39, 48/1, 52, 63 (Alte Dorfstraße), 63/4 (Postweg), 64/3, 114/30 (Hauptstraße), 821/1, alle Gemarkung Unterwössen, als einfachen Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus dem beiliegenden Entwurfsplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.
In seiner Sitzung vom 07.03.2022 hat der Gemeindetrat Unterwössen den Entwurf des Bebauungsplans „Ortsmitte Nord“, in der Fassung vom 22.02.2022, gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf mit Planzeichnung und textlicher Festsetzungen samt Begründung liegt in der Zeit vom
16.05.2022 bis 17.06.2022
im Rathaus der Gemeinde Unterwössen, Rathausplatz 1, 83246 Unterwössen zu den üblichen Dienststunden öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Im oben genannten Zeitraum können die ausgelegten Unterlagen entsprechend § 4a Abs. 4 BauGB im Internet unter folgender Adresse eingesehen werden:
www.unterwoessen.de/de/gemeinde/buerger-dorfleben/wirtschaft-bauen-handel-gewerbe/bebauungsplaene
Es wird darauf hingewiesen, dass die nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegeben Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Unterwössen, 28.04.2022 Ludwig Entfellner, Erster Bürgermeister
220222_1261_UW_Ortsmitte_Nord_Plan_DRUCK_E.pdf
220202_1261_UW_Ortsmitte_Nord_Text_E.pdf
220222_1261_UW_Ortsmitte_Nord Vorprüfung.pdf
Bekanntmachung über die Erweiterung des Bebauungsplanes "Bründlsberg und Ortschaft Au" für die Grundstücke 972/7 und 972/19
Bebauungsplan Bründlsberg und Ortschaft Au_972_7.pdf
Bekanntmachung Billigung und Auslegung der Änderung des Bebauungsplans „Zeilerfeld“
Der Gemeinderat der Gemeinde Unterwössen hat in seiner Sitzung vom 07.02.2022 beschlossen, für den Bebauungsplan „Zeilerfeld“ im Bereich der FlSt.-Nr. 903/8 nördlich der Josef-Aberger-Straße und Teilflächen der angrenzenden öffentlichen Straßenverkehrsflächen eine Bebauungsplanänderung als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach §13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach §2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.
In seiner Sitzung vom 07.02.2022 hat der Gemeindetrat Unterwössen ebenfalls den Entwurf der Bebauungsplanänderung in der Fassung vom 10.01.2022 inkl. Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung nach §3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf samt Begründung, Planzeichnung und textlicher Festsetzungen liegt in der Zeit vom
04.04.2022 bis 04.05.2022
im Rathaus der Gemeinde Unterwössen, Rathausplatz 1, 83246 Unterwössen zu den üblichen Dienststunden öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Im oben genannten Zeitraum können die ausgelegten Unterlagen entsprechend §4a Abs. 4 BauGB im Internet unter
www.unterwoessen.de/de/gemeinde/buerger-dorfleben/wirtschaft-bauen-handel-gewerbe/bebauungsplaene
eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan nach §4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Unterwössen den 08.03.2022
Entfellner
1. Bürgermeister
220110_1266_UW_AE_Reisinger_Begründung_E.pdf
220110_1266_UW_AE_Reisinger_Plan_A4_E.pdf
220110_1266_UW_AE_Reisinger_Plan_Gesamt_E.pdf
Bekanntmachung Billigung uns Auslegung der Änderung des Bebauungsplans „Am Flugplatz“
Der Gemeinderat der Gemeinde Unterwössen hat in seiner Sitzung vom 17.01.2022 beschlossen, für den Bebauungsplan „Am Flugplatz“ im Bereich der FlSt.-Nr. 427/1 und Teilflächen FlSt.-Nr. 426 (jeweils Gemarkung Unterwössen) südlich der Straße „Am Flugplatz“ eine Bebauungsplanänderung als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach §13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach §2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.
In seiner Sitzung vom 17.01.2022 hat der Gemeindetrat Unterwössen ebenfalls den Entwurf der Bebauungsplanänderung in der Fassung vom 04.01.2022 inkl. Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung nach §3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf samt Begründung, Planzeichnung und textlicher Festsetzungen liegt in der Zeit vom
04.04.2022 bis 04.05.2022
im Rathaus der Gemeinde Unterwössen, Rathausplatz 1, 83246 Unterwössen zu den üblichen Dienststunden öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Im oben genannten Zeitraum können die ausgelegten Unterlagen entsprechend §4a Abs. 4 BauGB im Internet unter
www.unterwoessen.de/de/gemeinde/buerger-dorfleben/wirtschaft-bauen-handel-gewerbe/bebauungsplaene
eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan nach §4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Unterwössen den 08.03.2022
Entfellner
1. Bürgermeister
220104_1259_UW_Am Flugplatz_AE_Begründung_E_Blösl.pdf
220104_1259_UW_Am Flugplatz_AE_Plan_Gesamt_E.pdf
220104_Am Flugplatz_AE_Plan_A4_E_1259_UW_.pdf
Bekanntmachung Billigung uns Auslegung der Änderung des Bebauungsplans „Schmidbreiten-Fehlbach“
Der Gemeinderat der Gemeinde Unterwössen hat in seiner Sitzung vom 17.01.2022 beschlossen, für den Bebauungsplan „Schmidbreiten-Fehlbach“ im Bereich der FlSt.-Nr. 357 und Teilflächen der Fl.Nr. 374 (Burgweg) westlich des Burgweges eine Bebauungsplanänderung als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach §13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach §2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.
In seiner Sitzung vom 17.01.2022 hat der Gemeindetrat Unterwössen ebenfalls den Entwurf der Bebauungsplanänderung in der Fassung vom 04.01.2022 inkl. Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung nach §3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf samt Begründung, Planzeichnung und textlicher Festsetzungen liegt in der Zeit vom
04.04.2022 bis 04.05.2022
im Rathaus der Gemeinde Unterwössen, Rathausplatz 1, 83246 Unterwössen zu den üblichen Dienststunden öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Im oben genannten Zeitraum können die ausgelegten Unterlagen entsprechend §4a Abs. 4 BauGB im Internet unter
www.unterwoessen.de/de/gemeinde/buerger-dorfleben/wirtschaft-bauen-handel-gewerbe/bebauungsplaene
eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan nach §4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Unterwössen den 08.03.2022
Entfellner
1. Bürgermeister
220104_1189_UW_Schmidbreiten_FB_AE_Begründung_E_Haggenmiller.pdf
220104_1189_UW_Schmidbreiten_FB_AE_Plan_E_Haggenmiller.pdf
220104_Schmidbreiten_FB_AE_Plan_A4_E_1189_UW.pdf
Bekanntmachung über die Änderung des Bebauungsplanes "Zeilerfeld" für das Grundstück Fl.Nr. 903/8 Gemarkung Unterwössen
Bekanntmachung über den Aufstellungsbeschluß für die Änderung des Bebauungsplanes "Schmidbreiten-Fehlbach" für Fl.Nr. 357
1.1. Bekanntmachung_Aufstellungsbeschluss (002).pdf
Bekanntmachung über den Aufstellungsbeschluß für die Änderung des Bebauungsplanes "Am Flugplatz" für das Grundstück F.Nr. 427/1
1.1. Bekanntmachung_Aufstellungsbeschluss.pdf
Bekanntmachung des Bebauungsplanes "Ortsmitte-Süd"
Letzte Bekanntmachung BPlanÄnderung Ortsmitte Süd_.pdf
Billigung und erneute Auslegung Ortsmitte Sued.pdf
210906_1167_UW_Ortsmitte_Süd_Plan_A4_SE.pdf
210906_1167_UW_Ortsmitte_Süd_Begründung_E.pdf
Bekanntmachung Billigung und Auslegung über die Änderung des Bebauungsplanes "Bründlsberg und Ortschaft Au" für das Grundstück Fl.Nr. 888/10 und 884/28 Gemarkung Unterwössen
Bekanntmachung Billigung und Auslegung Bründlsberg und Ortschaft Au _Hacher.pdf
210712_1216_UW_Bründlsberg_Au_AE_A4_E_Hacher.pdf
210712_UW_Bründlsberg_Au_AE_Begründung_E_Hacher.pdf
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 25.01.2021 untenstehende Satzung über abweichende Maßnahme der Abstandsflächentiefe beschlossen.
Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe.pdf
Bekanntmachung über die Billigung und Auslegung der Außenbereichssatzung "Manzenberg"
201117_UW_ABS_Manzenberg_A4_E_Plan und Begründung.pdf