Neues aus dem Quartiersmanagement - Jetzt noch das Landespflegegeld beantragen.
mehrVerfahren zur Förderung von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern gemäß Breitbandrichtlinie vom 09. Juli 2014.
Ansprechpartner: Herr Hans Thullner, Tel. 08641/9789-16
mehrBekanntmachung Billigung und Auslegung der Änderung des Bebauungsplans „Ortszentrum“
Der Gemeinderat der Gemeinde Unterwössen hat in seiner Sitzung vom 23.01.2023 beschlossen, für den Bebauungsplan „Ortszentrum“ im Bereich der FlSt.-Nr. 111/6 und Teilflächen der FlSt.-Nr. 183 (angrenzende Straßenverkehrsfläche) eine Bebauungsplanänderung als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach §13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach §2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.
In seiner Sitzung vom 23.01.2023 hat der Gemeindetrat Unterwössen ebenfalls den Entwurf der Bebauungsplanänderung in der Fassung vom 30.12.2022 inkl. Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung nach §3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf samt Begründung, Planzeichnung und textlicher Festsetzungen liegt in der Zeit vom
13.03.2023 bis 19.04.2023
im Rathaus der Gemeinde Unterwössen, Rathausplatz 1, 83246 Unterwössen zu den üblichen Dienststunden öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Im oben genannten Zeitraum können die ausgelegten Unterlagen entsprechend §4a Abs. 4 BauGB im Internet unter
www.unterwoessen.de/de/gemeinde/buerger-dorfleben/wirtschaft-bauen-handel-gewerbe/bebauungsplaene
eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan nach §4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Unterwössen den 01.03.2023
Ludwig Entfellner, 1. Bürgermeister
221230_1311_UW_Ortszentrum_AE_Sturma_Plan_A4_DRUCK_1.pdf
221230_1311_UW_Ortszentrum_AE_Sturma_Text_E.pdf
Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss über die Änderung des Bebauungsplans „Am Flugplatz“
Der Gemeinderat der Gemeinde Unterwössen hat in seiner Sitzung vom 27.01.2023 beschlossen, für den Bebauungsplan „Am Flugplatz“ im Bereich der FlSt.-Nrn. 416, 524/9 und Teilflächen der FlSt.-Nr. 414 südlich der Windseestraße, westlich der Straße „Am Flugplatz“ eine Bebauungsplanänderung als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach §13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach §2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.
Die Änderung umfasst die FlSt.-Nrn. 416, 524/9 und Teilflächen der FlSt.-Nr. 414 der Gemarkung Unterwössen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.
Anlass sowie Ziele und Zwecke der Planung:
Nach Maßgaben des §1 Abs. 5 Satz 3 soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen. Dies wird durch die Regelungen des §1a Abs. 2 BauGB zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden durch Nachverdichtung verstärkt. Auch das Landesentwicklungsprogramm Bayern sowie der für Unterwössen relevante Regionalplan 18 stellen die Innenentwicklung in den Fokus der baulichen Entwicklung.
Darauf aufbauend wurde durch die Gemeinde Unterwössen am 24.04.2017 ein Grundsatzbeschluss zur Bauland- und Ortsentwicklung gefasst. Demnach ist die bauliche Entwicklung grundsätzlich auf die im Zusammenhang bebauten Ortsteile und Freiflächen innenhalb dieser beschränkt. Nachverdichtungsmaßnahmen oder der Umnutzung bereits bebauter oder überplanter Flächen wird der Vorrang vor der Ausweisung neuer Flächen eingeräumt.
Vor diesem Hintergrund soll der Bebauungsplan „Am Flugplatz“ auf den FlSt.-Nrn. 416, 524/9 und Teilflächen der FlSt.-Nrn. 414 geändert werden. Der Bereich ist heute bereits bebaut und liegt innerhalb des Bebauungszusammenhangs.
Ziele der Planung sind:
Verfahren nach §13a BauGB:
Im Rahmen der Bebauungsplanänderung werden weniger als 20.000 m² Grundfläche im Sinne des §19 Abs. 2 BauNVO festgesetzt. Auch wird keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in §1 Abs. 6 Nr. 7 b BauGB genannten Schutzgüter. §50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu schweren Unfällen wird nicht einschlägig.
Somit wird der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung nach §13a BauGB, ohne Durchführung eine Umweltprüfung nach §2 Abs. 4 BauGB geändert.
Der Beschluss des Gemeinderats zur Änderung des Bebauungsplans „Am Flugplatz“ wird hiermit nach §2 Abs. 1 Satz 2 i.V. m. §13a Abs. 3 bekannt gemacht.
Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Rathaus der Gemeinde Unterwössen, Rathausplatz 1, 83246 Unterwössen zu den üblichen Dienststunden unterrichten und bis zum 03.04.2023 zur Planung äußern.
Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §3 Abs. 1 und §4 Abs. 1 BauGB wird nach §13 Abs. 2 Nr.1 BauGB abgesehen.
Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht nötig, da die Art der Nutzung durch die Bebauungsplanänderung nicht berührt wird.
Unterwössen den 28.02.2023
Entfellner
1. Bürgermeister
230214_1337_UW_Am Flugplatz_AE_PlanZ_E_A4.pdf
Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss über die Änderung des Bebauungsplans „Ortszentrum“
Der Gemeinderat der Gemeinde Unterwössen hat in seiner Sitzung vom 23.01.2023 beschlossen, für den Bebauungsplan „Ortszentrum“ im Bereich der FlNr. 111/6 und Teilflächen der FlNr. 183 (öffentliche Straßenverkehrsfläche) eine Bebauungsplanänderung als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach §13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach §2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.
Die Änderung umfasst die FlNr. 111/6 und Teile der angrenzenden öffentlichen Straßenverkehrsfläche der Gemarkung Unterwössen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.
Anlass sowie Ziele und Zwecke der Planung:
Nach Maßgaben des §1 Abs. 5 Satz 3 soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen. Dies wird durch die Regelungen des §1a Abs. 2 BauGB zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden durch Nachverdichtung verstärkt. Auch das Landesentwicklungsprogramm Bayern sowie der für Unterwössen relevante Regionalplan 18 stellen die Innenentwicklung in den Fokus der baulichen Entwicklung.
Darauf aufbauend wurde durch die Gemeinde Unterwössen am 24.04.2017 ein Grundsatzbeschluss zur Bauland- und Ortsentwicklung gefasst. Demnach ist die bauliche Entwicklung grundsätzlich auf die im Zusammenhang bebauten Ortsteile und Freiflächen innerhalb dieser beschränkt. Nachverdichtungsmaßnahmen oder der Umnutzung bereits bebauter oder überplanter Flächen wird der Vorrang vor der Ausweisung neuer Flächen eingeräumt.
Vor diesem Hintergrund soll der Bebauungsplan „Ortszentrum“ auf FlNr. 111/6 und Teilen der angrenzenden öffentlichen Straßenverkehrsflächen geändert werden.
Ziele der Planung sind:
Verfahren nach §13a BauGB:
Im Rahmen der Bebauungsplanänderung werden weniger als 20.000 m² Grundfläche im Sinne des §19 Abs. 2 BauNVO festgesetzt. Auch wird keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in §1 Abs. 6 Nr. 7 b BauGB genannten Schutzgüter. §50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu schweren Unfällen wird nicht einschlägig.
Somit wird der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung nach §13a BauGB, ohne Durchführung eine Umweltprüfung nach §2 Abs. 4 BauGB geändert.
Der Beschluss des Gemeinderats zur Änderung des Bebauungsplans „Ortszentrum“ wird hiermit nach §2 Abs. 1 Satz 2 i.V. m. §13a Abs. 3 bekannt gemacht.
Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Rathaus der Gemeinde Unterwössen, Rathausplatz 1, 83246 Unterwössen zu den üblichen Dienststunden unterrichten und bis zum 27.02.2023 zur Planung äußern.
Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §3 Abs. 1 und §4 Abs. 1 BauGB wird nach §13 Abs. 2 Nr.1 BauGB abgesehen.
Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht nötig, da die Art der Nutzung durch die Bebauungsplanänderung nicht berührt wird.
Unterwössen den 25.01.2023
Entfellner
1. Bürgermeister
221230_1311_UW_Ortszentrum_AE_Sturma_Plan_A4_DRUCK.pdf
Bekanntmachung Billigung und Auslegung der Änderung des Bebauungsplans „Bründlsberg und Ortschaft Au“
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 11.04.2022 beschlossen, den Bebauungsplan „Bründlsberg und Ortschaft Au“ um die Flurstücke mit den Fl.Nrn. 972/7 und 972/19 nach § 13b BauGB zu erweitern. Das Verfahren erfolgt ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach §2 Abs. 4 BauGB.
In seiner Sitzung vom 11.04.2022 hat der Gemeinderat zudem den Entwurf der Bebauungsplanänderung in der Fassung vom 01.04.2022 inkl. Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung nach §3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
In den Sitzungen vom 28.11.2022 und 23.01.2023 hat der Gemeinderat die eingegangenen Stellungnahmen behandelt und nach Abwägung beschlossen, dass Änderungen der Planungsunterlagen inkl. Begründung erforderlich sind. Diese hat der Planer mit Datum vom 13.01.2023 bereits eingearbeitet. Der so geänderte Entwurf der Bebauungsplanänderung in der Fassung vom 13.01.2023 inkl. Begründung wurde in der Sitzung vom 23.01.2023 gebilligt und die erneute öffentliche Auslegung nach §4a Abs. 3 in Verbindung mit §3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Frist für die Stellungnahmen wurde dabei auf 14 Tage verkürzt. Zudem können Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.
Der Entwurf in der Fassung vom 13.01.2023 samt Begründung, Planzeichnung und textlicher Festsetzungen liegt in der Zeit vom
06.02.2023 bis 20.02.2023
im Rathaus der Gemeinde Unterwössen, Rathausplatz 1, 83246 Unterwössen zu den üblichen Dienststunden öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Im oben genannten Zeitraum können die ausgelegten Unterlagen entsprechend §4a Abs. 4 BauGB im Internet unter
www.unterwoessen.de/de/gemeinde/buerger-dorfleben/wirtschaft-bauen-handel-gewerbe/bebauungsplaene
eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan nach §4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Unterwössen den 24.01.2023
Entfellner
1. Bürgermeister
Lageplan_Planteil A-4 13.01.23.pdf
Begründung 13.01.23 z. neuerl. Auslegung 4a-3.pdf