Bebauungspläne
Bekanntmachung des Beschlusses über die Bebauungsplansatzung
zur 6. Änderung des Bebauungsplans „Neuschmied – Stücklmühle“
Der Gemeinderat Unterwössen hat mit Beschluss vom 27.07.2026 die 6. Änderung des Bebauungsplans „Neuschmied – Stücklmühle“ in der Fassung vom 22.06.2026 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Die 6. Änderung des Bebauungsplans „Neuschmied – Stücklmühle“ tritt damit in Kraft.
Jedermann kann die 6. Änderung des Bebauungsplans „Neuschmied – Stücklmühle“ mit Begründung, Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung im Rathaus der Gemeinde Unterwössen während der üblichen Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 2 und Abs. 2a BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Unterwössen, 13.08.2026
Plan


