Finanzamt Traunstein

Das Finanzamt Traunstein teilt uns folgendes mit

  • Worum es geht
    Die Finanzverwaltung stellt den Versand der Zahlungshinweise vor Fälligkeit für gleichblei-bende Vorauszahlungen zur Einkommen- und Körperschaftsteuer (inkl. Folgesteuern) ab so-fort ein. Das heißt: Steuerpflichtige erhalten vor Fälligkeit keinen Brief mehr, der an den nächsten regelmäßigen Zahlungstermin erinnert.
    Wer ist betroffen
    Alle Personen und Unternehmen mit gleichbleibenden Vorauszahlungen zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer.
    Ab wann gilt das?
    Bereits beim nächsten Zahlungstermin — zum Beispiel bei der Einkommensteuervorauszah-lung am 10.03.2026 — wird keine Erinnerung per Post mehr verschickt.
    Warum wird das gemacht?
    Der Hinweisversand per Brief ist nicht mehr zeitgemäß. Es entstehen hohe Kosten und un-nötige Umweltbelastungen durch Papier, Druck und Versand.
    Was empfehlen wir Ihnen?
    Damit Ihre Vorauszahlungen pünktlich ausgeglichen werden, sollte eine der folgenden be-quemen Optionen genutzt werden:• SEPA-Lastschriftverfahren (empfohlen): Einmal das SEPA-Lastschriftmandat ausfül-len und unterschreiben — dann zieht das Finanzamt die Vorauszahlungen automa-tisch ein.
    • Dauerauftrag: Richten Sie bei Ihrer Bank einen Dauerauftrag für den jeweiligen Be-trag und Zahlungstermin ein.
    • Zusätzlich können Sie eigene Zahlungserinnerungen im Kalender oder online einrich-ten.
    Das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage Ihres Finanzamts: www.finanzamt-traunstein.de
    Bei Fragen
    Wenden Sie sich gern an Ihr Finanzamt Traunstein.
    Ihr Finanzamt Traunstein