Grundsteuer – Änderungsanzeige

Pflicht zur Anzeige von Änderungen am Grundbesitz:

Die Steuerpflichtigen müssen die Finanzämter über Änderungen der Bemessungsgrundlagen informieren:

Das Bayerische Landesamt für Steuern hat einen Flyer erstellt, um Steuerpflichtige auf die Pflicht hinzuweisen. Den Flyer können Sie hier abrufen:

Grundsteuer_Pflicht zur Anzeige von Änderungen

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Das Finanzamt Traunstein informiert, daß sich der bayerische Vordruck „Grundsteueränderungsanzeige“ (BayGrSt 5) und die dazugehörige Ausfüllanleitung geändert haben. Diese können unter dem Link http://www.grundsteuer.bayern unter dem Punkt „Anzeigen von Änderungen“ abgerufen werden.

 

Folgende Änderungen müssen z.B. mitgeteilt werden:

-wenn Baumaßnahmen durchgeführt werden,

-wenn sich die Größe der Fläche geändert hat oder

-wenn eine Nutzung geändert hat

Die Änderung muß beim Finanzamt Traunstein bis zum 31.03. des Folgejahres der Änderung vorliegen.

z.B. Anbau eines Wintergarten im Jahr 2025; Anzeige der Änderung beim Finanzamt bis 31.03.2026