Grundsteuerreform
Der Bayerische Landtag hat am 23.11.2021 ein eigenes Landesgrundgesetz zur Neuregelung der Grundsteuer verabschiedet.
Stichtag für die neue Berechnungsgrundlage ist der 1. Januar 2022.
Die Grundsteuererklärung können Sie ab dem 1.Juli 2022 bis spätestens 31.Oktober 2022 beim Finanzamt Traunstein abgeben.
Die Frist wurde bis 30. April 2023 verlängert.
Sollten Sie die Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben haben – geben Sie diese schnellstmöglich beim Ihrem zuständigen Finanzamt ab!
Nähere Informationen finden Sie unter: www.grundsteuer.bayern.de