Mitteilung zum Anschreiben externer Anbieter zur Smart-Meter-Installation

In den vergangenen Tagen wurden in der Gemeinde Unterwössen Schreiben zum Einbau von Smart Metern verteilt.

Laut Auskunft der E-Werke Unterwössen und Oberwössen stammen diese Schreiben von einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber und stehen in keinem Auftrag und in keinem Zusammenhang mit dem grundzuständigen Messstellenbetreiber, den Elektrizitätswerken Unterwössen und Oberwössen.

Für Sie besteht aufgrund dieser Schreiben kein Handlungsbedarf. Der Einbau eines intelligenten Messsystems erfolgt ausschließlich nach den gesetzlichen Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG). Sobald bei Ihnen ein gesetzlich verpflichtender Einbau vorgesehen ist, werden Sie rechtzeitig und direkt durch die  Elektrizitätswerke Unterwössen bzw. Oberwössen informiert. Der Einbau erfolgt dann durch das Elektrizitätswerk Unterwössen bzw. Elektrizitätswerk Oberwössen kostenlos.

Bitte beachten Sie zudem, dass die in den Schreiben genannten Vorteile nach § 14a EnWG nicht automatisch mit dem Einbau eines Smart Meters verbunden sind. Eine Reduzierung des Netzentgelts setzt stets die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen im Einzelfall voraus und ist nicht allein durch den Abschluss eines Messstellenbetriebsvertrags gewährleistet.

Wir empfehlen Ihnen, die Vertragsbedingungen des wettbewerblichen Messstellenbetreibers sorgfältig zu prüfen, bevor Sie eine Vereinbarung abschließen. In dem aktuellen Schreiben der DMG wird dann im Kleingedruckten auf die Kosten In Höhe von 99,00 € mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten hingewiesen.

Für Rückfragen steht Ihnen die Elektrizitätswerke Unterwössen und Oberwössen jederzeit telefonisch, via E-Mail und Kontaktformular zur Verfügung.